Voraussetzungen für Grundüberholung
- Keine Schäden durch Brand oder Überhitzung
- Keine Beschädigung an den Motoraufhängungsbutzen und deren Gewinde
- Zusendung sämtlicher von uns angeforderten Papiere (vollständig ausgefüllter Lieferschein, Logbuch)
- Dass der Motor in einem lauffähigen Zustand angeliefert wird
- Der Motor keinerlei Beschädigungen an Gehäusen, Wellen, Zahnrädern, Zylinderköpfen mit Ventilen und Zündteilen hat
- Dass am Motor keine zusätzlichen Kosten entstehen durch nicht durchgeführte, vorgeschriebene, zutreffende "LTA's", "SERVICE BULLETINS", "SERVICE INSTRUCTIONS" und "SERVICE LETTERS" des Motorenherstellers
- Dass keine zusätzlichen Teile und Arbeitskosten entstehen, für die Demontage von Anbauteilen des Zellenherstellers
- Dass keine Teile benötigt werden, welche nicht im Grundüberholungssatz enthalten sind dass keine Anbauteile fehlen die benötigt werden, um einen Ausgangprüflauf gemäß den
- Herstellervorgaben durchführen zu können
- Dass kein Gewaltstop vorliegt
Achtung!
Zusätzliche Teile und Beschädigungen,
die nicht im Standardüberholpaket enthalten sind, werden nach
Ersatzteilpreisen abgerechnet.
Der Preis für eine Grundüberholung des Propellerreglers wird nach der Befundung festgelegt (Fremdleistung).
Rücklieferung des tauschenden Vergasers bzw. Getriebes, binnen 14 Tagen, nach entsprechender Auslieferung.
GRUNDSÄTZLICH GELTEN FÜR EINE AUFTRAGSERTEILUNG DIE "ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FRANZ AIRCRAFT ENGINES VERTRIEB GMBH".